AGB
FA Management GmbH
Schlossgut Tunzenberg
Schloßberg 1
84152 Mengkofen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FA Management GmbH
für den Gastronomiebetrieb bestehend aus Wirtshaus mit Biergarten, Hotelbetrieb mit Zimmervermietung (inkl. Onlinebuchung und Onlinezahlung) sowie Hochzeits- und Veranstaltungslocation
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der FA Management GmbH, Schlossgut Tunzenberg, Schloßberg 1, 84152 Mengkofen (nachfolgend „Betrieb“) und ihren Gästen, Kunden oder Veranstaltern (nachfolgend einheitlich „Gast“).
1.2 Der Betrieb umfasst insbesondere folgende Leistungsbereiche:
- Wirtshaus / Restaurant mit Biergarten
- Hotelbetrieb mit Zimmervermietung
- Hochzeits-, Bankett- und Veranstaltungslocation
- Onlinebuchungen und Onlinezahlungen über die Website
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Gast werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Betrieb ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote, Preisübersichten, Menükarten, Getränkelisten, Raumkonzepte und unverbindliche Verfügbarkeitsaussagen dienen der Information und sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet, freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme einer Anfrage, Buchung oder Reservierung des Gastes durch den Betrieb zustande. Die Annahme kann schriftlich, in Textform, durch Buchungsbestätigung oder bei Onlinebuchungen über die hierfür vorgesehene Schaltfläche erfolgen.
2.3 Vertragspartern sind der Betrieb und der Gast. Bestellt ein Dritter für den Gast, haften Dritter und Gast als Gesamtschuldner.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
3.1 Der Betrieb ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
3.2 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen bleiben vorbehalten.
3.3 Der Betrieb ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Onlinebuchungen erfolgt die Zahlung unmittelbar über die angebotenen Zahlungsmethoden.
3.4 Akzeptierte Zahlungsmittel sind insbesondere Überweisung, Kreditkarte sowie die im Onlinebuchungssystem jeweils angebotenen Zahlungsarten. Der Betrieb ist berechtigt, bei Buchung oder Check-in eine gültige Kreditkarte als Garantie zu verlangen.
3.5 Der Betrieb ist berechtigt, Kreditkarten des Gastes im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu belasten, insbesondere für:
- gebuchte Übernachtungs- oder Veranstaltungsleistungen,
- vereinbarte Vorauszahlungen oder Stornogebühren,
- während des Aufenthalts in Anspruch genommene Zusatzleistungen,
- nachweislich entstandene und vom Gast zu vertretende Schäden oder Verluste, sofern diese konkret beziffert und dem Gast vor Belastung angezeigt werden. Gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
3.6 Eine Vorautorisierung (Reservierung eines Betrages) auf der Kreditkarte des Gastes ist zulässig. Die Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Gesamtumsatz. Die Vorautorisierung stellt keine endgültige Belastung dar.
3.7 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort bzw. innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig.
3.8 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Veranstaltungen, Hochzeiten, Tagungen und Gruppen
4.1 Vertragspartner des Betriebes ist diejenige Person, die die Veranstaltung verbindlich bucht oder den Veranstaltungsvertrag unterzeichnet. Diese Person wird nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
4.2 Für Hochzeiten, Bankette, Tagungen, Feiern und Gruppenreservierungen gelten zusätzlich die Regelungen des jeweiligen Veranstaltungsvertrages. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen und der Veranstaltungsvertrag diesen AGB vor.
4.3 Der Veranstalter ist für erforderliche behördliche Erlaubnisse, GEMA-Anmeldungen, Musikrechte, Ablaufvorgaben, Angaben zu Allergenen/Unverträglichkeiten der Gäste sowie Informationen an von ihm beauftragte Dienstleister verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich vom Betrieb übernommen wurde
4.4 Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Gäste sowie von ihm beauftragte Dienstleister über die für die Veranstaltung geltenden Regelungen, insbesondere Hausordnung, Brandschutzvorgaben, Lärmschutz, Dekorationsvorgaben, Sperrstunden und sonstige behördliche oder betriebliche Vorgaben, zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
4.5 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebs zulässig. Korkgeld, Tellergeld oder Servicekosten können vereinbart und berechnet werden.
4.6 Der Veranstalter haftet für Schäden, Verunreinigungen, Verluste und zusätzliche Aufwendungen, die durch ihn selbst, seine Gäste, seine Erfüllungsgehilfen oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursacht werden. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
5. Hotelbetrieb – Zimmerbuchung und Aufenthalt
5.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise bedarf der Zustimmung des Betriebs und kann gesondert berechnet werden.
5.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebes.
5.3 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder durch mitreisende Personen verursacht werden.
5.4 Das Hotel ist ein Nichtraucherbetrieb. Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 Hotel – Einzelzimmer
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Beherbergungsverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Sofern keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, kann eine Einzelzimmerbuchung bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden.
Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise ist der Betrieb berechtigt, 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises zu berechnen, soweit das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
6.2 Hotel – Gruppenbuchungen (ab 5 Zimmern) und Tagungen
Sofern keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden:
- Bis 3 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
- Danach oder bei Nichtanreise: 80 % der Übernachtungsleistungen sowie 50 % der vereinbarten Tagungspauschale, jeweils unter Anrechnung ersparter Aufwendungen
6.3 Hochzeiten und Veranstaltungen
Sofern keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Regelungen:
- Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: kostenfrei stornierbar
- Bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des Gesamtpreises
- Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 70 % des Gesamtpreises
- Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Gesamtpreises
Gesamtpreis ist die Summe aller zum Zeitpunkt der Stornierung verbindlich vereinbarten Leistungen, insbesondere Raummiete, Speisen, Getränkepauschalen, Zimmer, Personal, Ausstattung, Technik, Fremdleistungen und Zusatzleistungen. Variable, verbrauchsabhängige Leistungen werden nur berücksichtigt, soweit sie bereits verbindlich beauftragt, disponiert oder konkret bezifferbar sind.
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 275, 326 BGB.
Stornierungen müssen stets in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Betrieb.
7. Höhere Gewalt
7.1 Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und von keiner Partei zu vertretender Umstände nicht oder nur wesentlich erschwert durchgeführt werden, richten sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Die Parteien werden sich unverzüglich über eine zumutbare Anpassung, Verlegung oder teilweise Durchführung abstimmen. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten für Personal, Wareneinkauf, Fremdleistungen oder Vorbereitungen sind zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Der Betrieb kann vom Vertrag zurücktreten oder eine Veranstaltung abbrechen, wenn berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass die Veranstaltung den störungsfreien Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, den Ruf des Betriebs oder behördliche Vorgaben erheblich gefährdet und der Gast nach Aufforderung keine Abhilfe schafft.
8. Haftung
8.1 Der Betrieb haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Betrieb nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betrieb nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach §§ 701 ff. BGB.
8.4 Für auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge, Anhänger, Dekorationsmaterialien, Geschenke, Wertgegenstände oder sonstige Gegenstände des Gastes, Veranstalters, seiner Gäste oder Dienstleister wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5 Der Gast bzw. Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verluste, übermäßige Verunreinigungen und zusätzliche Aufwendungen, die durch ihn selbst, seine Gäste, von ihm beauftragte Dienstleister oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Gebäuden, Inventar, Außenanlagen, Hotelzimmern, technischen Einrichtungen sowie für Kosten zusätzlicher Reinigung, Entsorgung, Reparatur oder Wiederbeschaffung.
8.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, Schäden oder besondere Vorkommnisse unverzüglich dem Betrieb mitzuteilen. Dem Gast bzw. Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
8.7 Die besonderen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Veranstalters im Zusammenhang mit Hochzeiten, Feiern und sonstigen Veranstaltungen bleiben unberührt.
9. WLAN-Nutzung
9.1 Gästen wird ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf unterbrechungsfreie Nutzung besteht nicht.
9.2 Der Gast verpflichtet sich, das WLAN nicht rechtswidrig zu nutzen.
9. Datenschutz
Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen des Betriebes gemäß Art. 13 DSGVO, abrufbar auf der Website.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
10.2 Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Betriebes. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.